Allgemeine Bedingungen des Verkaufs

§1. Einführung

1. Alle Bedingungen des Verkaufs gelten und sind unveränderlicher Teil jedes Preisangebotes, das durch Drechslerschlosserbetrieb Bugajewski gemacht wird und aller Bestellungen und anderer Verträge, die den Verkauf betreffen. Allgemeine Bestimmungen der Vertragsbedingungen können nur in der Schriftform geändert werden, die durch Drechslerschlosserbetrieb Bugajewski bestätigt wird.
2. Die Definitionen, die weiter Bedingungen des Verkaufs bestimmen:
• ABV – Allgemeine Bedingungen des Verkaufs
• Verkäufer – Drechslerschlosserbetrieb Bugajewski
• Einkäufer – der Subjekt, der andere Partei des Vertrags ist.

§2. Angebotsanfrage

1. Für die Annahme der Angebotsanfrage und der Vorbereitung des Angebots unerlässlich sind: die Daten des Einkäufers die Bestimmung der Gattung des Materials, der Anzahl bestellter Einzelheiten, der Hinweis, wenn die Dienstleistung aus betrautem Material erbracht werden soll und technische Dokumentation in gedruckter oder elektronischer Form. Im Fall des Mangels ausreichender Informationen zur Vorbereitung des Angebots wird der Verkäufer elektronisch die Bitte um die Ergänzung senden.
2. Die Zeichnungen, die gemäß den Grundsätzen technischer Zeichnung vorbereitet werden, werden bevorzugt.
3. Beim Fehlen des Zugangs zur technischen Dokumentation kann der Verkäufer auch das Angebot aufgrund des gelieferten Musters vorbereiten. In diesem Fall verpflichtet sich der Einkäufer, die Einzelheit oder das Gerät im Zustand zu liefern, der die Bearbeitung technischer Zeichnungen durch den Verkäufer erlaubt. Die Dokumentation, die auf diese Weise vorbereitet wird, bleibt das Eigentum des Verkäufers.

§3. Angebot

1. Das Angebot ist die Grundlage zum Abschluss des Verkaufsvertrags.
2.Gesandtes Angebot ist gültig nur bei der Bestellung aller Einzelheiten in angegebenen Anzahlen. Im Fall der Veränderungen kann die Vorbereitung zusätzlicher Kalkulation notwendig sein.
3.Das Preisangebot reserviert nicht das Material, das erforderlich für die Erfüllung der Bestellung ist.
4.Das Angebot enthält nicht die Kosten der Verpackung und des Transports. Das Angebot für den Transport und die Verpackung kann als zusätzliches Angebot auf Bitte des Einkäufers vorbereitet werden.
5.Für die Elemente aus den Materialien, die beim Verkäufer nicht rotieren, wird verwertbarer Abfall als separate Position im Angebot dargestellt oder in den Preis des Materials eingezahlt.
6.Im Fall der Erfüllung des Produktionsauftrags aus betrautem Material, wird der Verkäufer im Angebot die Menge und die Gattung des Materials und es bestimmen, in welchen Partien es geliefert werden soll.
7.Der Verkäufer kann, auf Wunsch des Einkäufers, zusätzliche Dienstleistungen wie galvanische Bearbeitung, die Wärmebearbeitung, die Sandstrahlung usw. sicherstellen. Diese Dienstleistungen werden in der Kooperation bei geprüften Subunternehmern erbracht.
8.Das Angebot enthält nicht die Kosten der Ausstellung der Materialatteste und der Zertifikate, die durch die Kooperationspartner und die Lieferanten des Materials geliefert werden. Wenn solche Dokumente erforderlich sein werden und ihr Erhalt mit zusätzlicher Gebühr beim Lieferanten verbunden wird, werden die Kosten zur Rechnung hinzugerechnet.
9.Die Preise, die durch den Verkäufer angegeben werden, sind die Nettopreise und sie werden um die Mehrwertsteuer erhöht.

§4. Abschluss des Verkaufsvertrags

1. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Einkäufer wird nach dem Erhalt und der Akzeptanz der Bestellung in schriftlicher, gedruckter oder elektronischer Form durch den Verkäufer.
2.Durch die Abgabe der Bestellung akzeptiert der Einkäufer das Angebot im Ganzen, das durch den Verkäufer dargestellt wird.
3.Alle Veränderungen in technischer Dokumentation nach der Aufnahme der Bestellung können nicht implementiert werden, wenn die Produktion schon begonnen wurde. Im Fall der Einführung der Veränderungen im Auftrag muss der Einkäufer mit der Möglichkeit der Änderung des Termins der Ausführung oder der Ablehnung der Erfüllung des Auftrags rechnen.
4.Die Zeit der Erfüllung der Bestellung wird vom Zeitpunkt der Lieferung kompletter technischer Dokumentation und der Erfüllung besonderer Bedingungen des Angebots gerechnet, wenn sie enthalten werden (die Lieferung des betrauten Materials, die Anzahlung usw.).

§5. Toleranzen und Atteste

1. In gelieferten technischen Zeichnungen soll der Einkäufer außer den Dimensionen auf leserliche Weise dimensionale Toleranzen dort kennzeichnen, wo es unerlässlich ist. Die Dimensionen, bei denen die Toleranz in den Zeichnungen nicht beschrieben wird, werden gemäß europäischer Norm der Toleranz ISO DIN 2768 ausgeführt.
2.Die Atteste und die Zertifikate für die Materialien, die in der Produktion verwandt werden, werden beigefügt, wenn diese Anforderung in der Angebotsanfrage oder der Bestellung hingewiesen wird.

§6. Betrautes Material

1. Im Fall der Erfüllung der Bestellung aus betrautem Material müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
• die Gattung, die Qualität und die Menge des gelieferten Materials müssen den Bedingungen entsprechen, die im Angebot angegeben wurden
• geliefertes Material muss das Attest und den Einkaufsnachweis mit der Information über die Gattung des Materials haben.
2. Im Fall der Zweifel des Einkäufers beim Einkauf des Materials, wird der Verkäufer vor der Erfüllung des Auftrags in den Fragen der Qualität, der Gattung beraten und er kann auch zuverlässigen Lieferanten des Materials hinweisen.
3. Der Verkäufer behält sich das Recht zur Veränderung des Preises oder der Ablehnung der Erbringung der Dienstleistung im Fall der Lieferung des Materials mit unerhört niedriger Qualität, des Materials, das nicht übereinstimmend mit den Anforderungen ist oder des Materials, das die Bearbeitung technisch erschwert oder unmöglich macht, vor.
4.Im Fall der Lieferung der Materialien in den Mengen oder mit den Dimensionen, die bei der Entladung die Benutzung der Krangeräte oder der Gabelstapler erfordern, soll die Lieferung mindestens 3 Tage im Voraus gemeldet werden.
4.Der Verkäufer verpflichtet sich zur Rückgabe und der Einkäufer verpflichtet sich zum Empfang des betrauten Materials, das in der Produktion nicht benutzt wurde, innerhalb von 30 Tage vom Datum der Erfüllung des Auftrages. Nach diesem Termin kann das Material durch den Verkäufer wiederverwertet werden oder zum eigenen Gebrauch benutzt werden.

§7. Beanstandungen

1. Der Einkäufer ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Erhalt der Ware die Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen.
2. Im Fall des Erhalts der Teile, die nicht übereinstimmend mit der Bestellung ausgeführt werden, dem Einkäufer steht das Recht zur Beanstandung zu.
3.Die Frist der Prüfung der Beanstandung beträgt 14 Tage.
4.Der Einkäufer verpflichtet sich zur Rückgabe mangelhafter Teile, obwohl die Parteien anders vereinbaren werden.
5.Der Einkäufer kann nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers selbstständig mangelhafte Teile reparieren und den Verkäufer mit den Kosten belasten. Wenn der Verkäufer die Zustimmung zu solcher Reparatur geben wird, muss sie in der Schriftform erteilt werden.
6.Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Schäden oder die Verzögerungen bei den Lieferungen, die aus den Handlungen der Transportfirmen resultieren.

§8. Zahlungen

1. Der Einkäufer verpflichtet sich zur fristgerechten Erfüllung finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer.
2. Im Fall des Fehlens des Empfanges hergestellter Teile durch den Einkäufer innerhalb von länger Frist als 7 Tage vom Tag der Erfüllung der Bestellung, hat der Verkäufer das Recht, die Rechnung mit der Zahlungsfrist auszustellen, die im Angebot festgelegt wurde. Das Fehlen des Empfanges der Ware befreit nicht den Einkäufer von der Pflicht termingerechter Zahlung.
3.Im Fall der Verzögerungen bei der Zahlung für erfüllten Auftrag behält der Verkäufer sich das Recht zur Einstellung der Erfüllung aller abgeschlossener Verträge, einschließlich der Ablehnung der Ausgabe hergestellter Ware bis zum Zeitpunkt der Zahlung aller finanzieller Rückstände durch den Einkäufer vor.
4. Der Verkäufer trägt nicht die Verantwortung für die Schäden, die aus der Einstellung der Lieferungen gegenüber dem Einkäufer resultieren, der mit den Zahlungen im Rückstand ist.
5.Die Einleitung des Beanstandungsverfahrens befreit nicht den Einkäufer von der Pflicht der Zahlung für ausgegebene Ware.

INFORMATIONSKLAUSEL FÜR DIE PERSONEN, DIE UNSERE KUNDEN ODER VERTRAGSPARTNER SIND

 

Gemäß Artikel 13 Abschnitt 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (DSVGO) informiere ich, dass:

1. der Administrator Ihrer Personaldaten Drechslerschlosserbetrieb Bugajewski mit dem Sitz in Posen an Żywokostowa Straße 7 ist.

2. In der Angelegenheit der Erteilung der Informationen, die Ihre Personaldaten betreffen, bitten wir um den Kontakt unter der E-Mail-Adresse: info@zts-bugajewski.pl

3. Ihre Personaldaten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

A. Die Vorbereitung des Angebots bezüglich des Preises und des Termines als die Antwort auf erhaltene Angebotsanfrage, der Durchführung der Transaktion des Verkaufs-des Einkaufs aufgrund des Vertrags oder der Bestellung, der Erfüllung des Produktionsauftrags, der Verkaufsbedienung, basierend auf der Rechtsgrundlage des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe b DSVGO;
B. Die Ausstellung finanzieller Dokumentation und Buchhaltungsdokumentation, die die Erfüllung des Auftrages oder der Transaktion des Verkaufs-des Einkaufs bestätigen, basierend auf der Rechtsgrundlage des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe c DSVGO;
C. Die Geltendmachung der Ansprüche einschließlich im Rahmen des Prozesses der Eintreibung, basierend auf der Rechtsgrundlage des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSVGO;
D. Die Marketingzwecke aufgrund des rechtlichen Interesses des Administrators, basierend auf der Rechtsgrundlage des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSVGO oder gegebener Zustimmung aufgrund des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe a DSVGO;
E. Statistische und analytische Zwecke, die auf die Untersuchung des Verkaufspotenziales ausgerichtet werden, basierend auf der Rechtsgrundlage des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSVGO;
F. Die Prüfung der Beanstandungen, basierend auf der Rechtsgrundlage des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe f DSVGO;
G. Die Aufnahme des Kontaktes mittels des Kontaktformulars aufgrund gegebener Zustimmung, basierend auf der Rechtsgrundlage – des Artikels 6 Abschnitt 1 Buchstabe a DSVGO.

4. Ihre Personaldaten werden nicht an externe Firmen weitergeleitet.

5. Ihre Personaldaten werden nicht an die Staaten außerhalb des Gebiets von Europäischer Union weitergeleitet.

6. Ihre Personaldaten werden verarbeitet:

A. Gemäß dem Rechnungslegungsgesetz.
B. Bis zum Moment der Verjährung der Ansprüche.
C. Bis zum Moment der Beendigung der Zusammenarbeit oder des Widerrufs der Zustimmung.
D. Bis zum Moment der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
E. Bis zum Moment der Beendigung des Beanstandungsverfahrens und gemäß dem Rechnungslegungsgesetz
F. Bis zum Moment des Widerrufs der Zustimmung.

7. Sie haben das Recht des Zugangs zum Inhalt Ihrer Daten, das Recht, sie zu berichtigen, zu entfernen, die Verarbeitung zu beschränken, das Recht, die Daten zu übertragen, den Widerspruch zu erheben und die Zustimmung zu widerrufen.

8. Die Angabe der Personaldaten durch Sie ist freiwillig, aber unerlässlich für die Erfüllung der Pflicht, die den Administratoren belastet und für die Ausführung des Vertrags

9. Sie haben das Recht, die Beschwerde zum Präsidenten des Amtes der Personaldatenschutzes, Stawki Straße 2, 00-193 Warschau, wenn Sie feststellen werden, dass die Verarbeitung der Personaldaten die Rechtsvorschriften verstößt.

10. Ihre Personaldaten werden nicht auf automatisierte Weise und in der Form der Profilierung verarbeitet.

Posen, am 7 November 2018

Zakład Tokarsko-Ślusarski BUGAJEWSKI

Żywokostowa Straße 7
61-680 Posen
Polen

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Mobiltelefonnummer (+48) 0501 731 384
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